Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG) der echtagentur GmbH
Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG) der echtagentur GmbH
Die nachfolgenden AVG gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder unserer Werbeagentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen- ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4. Die Werbeagentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Die Werbeagentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Werbeagentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zu verlangen. 2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Werbeagentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Sofern andere Regelungen, z.B. Anzahlungen, vereinbart werden, werden diese schriftlich festgehalten.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann die Werbeagentur Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren
Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand mit einem vorher vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet. Sofern kein Stundensatz vereinbart wurde, gilt der Tarifvertrag für Design-Leistungen (SDSt/AGD).
4.2. Die Werbeagentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Werbeagentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Werbeagentur von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Werbeagentur eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Werbeagentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Werbeagentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4. Die Werbeagentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Werbeagentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Werbeagentur geändert werden. Die Werbeagentur haftet nicht für den zufälligen Verlust der Daten (Hardwarefehler), sondern nur für unabsichtliche Löschung oder Zerstörung der Dateien bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Frist der Aufbewahrung beträgt 1 Jahr.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Werbeagentur Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch die Werbeagentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Werbeagentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Sie haftet für Fehler nur bei Verschulden und grober Fahrlässigkeit.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Werbeagentur 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Werbeagentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1. Die Werbeagentur haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. Die Werbeagentur verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern die Werbeagentur notwendige Fremdleistungen (Druckerei) in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Werbeagentur. Die Werbeagentur haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es gelten dann die AGB´s der Fremdleister. Es kann z. B. vorkommen, dass eine Druckerei 10% mehr oder weniger als vereinbart druckt. Dafür haftet die Werbeagentur nicht.
7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Werbeagentur.
7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Werbeagentur nicht.
7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Werbeagentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.8. Für mutwillige oder fahrlässige Beeinflussung oder Manipulation der gelieferten Daten und Arbeiten durch Dritte haftet die Werbeagentur nicht.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Werbeagentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Werbeagentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Werbeagentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Werbeagentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Werbeagentur.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 04.07.2022
Allgemeine Vertragsgrundlagen für Hosting- und Betreuungsleistungen (AVG-Hosting-Betreuung) der echtagentur GmbH
1. Geltung
1.) Die nachstehenden AVG gelten für alle Angebote und Leistungen für die echtagentur GmbH (nachfolgend kurz „Agentur“ genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber/Kunden.
2.) Diese AVG gelten ausschließlich. Entgegensehende oder von diesen AVG abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AVG gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsgrundlagen abweichender Bedingungen des Auftraggebers diese Leistung vorbehaltlos erbringen.
2. Vertragsinhalt
1.) Der Vertrag kommt mit dem Inhalt zustande, wie er sich aus dem Angebot ergibt. Im Angebot wird dem Kunden eine Hosting-Leistung und/oder die Betreuung seines Online-Auftritts angeboten. Der Leistungsumfang für das Hosting ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungskatalog.
2.) Unter der Hosting-Leistung ist zu verstehen, dass die Agentur Speicherkapazität auf Servern von Drittanbietern anmietet. Dort werden Dateien bzw. Online-Auftritte des Kunden gespeichert. Auf Wunsch des Kunden stellt die Agentur diesem einen Zugang zum Kundencenter des Hosting-Paketes zur Verfügung.
Des Weiteren gehört zu der Hosting-Leistung die Bereitstellung von Email-Postfächern für den Kunden. Jedes Hosting-Paket beinhaltet dabei eine Speicherkapazität für die Email-Postfächer von insgesamt 5 GB. Die Erstellung und Einrichtung von bis zu drei Email-Postfächern ist stets im Grundpreis des Hostings mit inbegriffen. Die Einrichtung und Bereitstellung von weiteren Email-Postfächern ist gesondert zu vergüten.
3.) Unter „Betreuungdienstsleistung Internetseite “ ist zu verstehen, dass der Kunde für ein festgelegtes zeitliches Budget pro Monat einen Anspruch auf Aktualisierung seiner Homepage hat. Die Betreuungsleistung umfasst Änderungen von Texten, Bildern und Links. Sofern ein Content-Management-System zum Einsatz kommt, sind auch Updates des Systems Bestandteil der Betreuungsleistung. Änderungen am Konzept, der Struktur und dem grundlegenden Aufbau der Internetseite sind nur innerhalb des zeitlichen vereinbarten Rahmens Bestandteil der Betreuungsleistung.
Unter „Betreuungsdienstleistung Internetseite und Öffentlichkeitsarbeit“ sind alle Leistungen der „Betreuungsdienstleistung Internetseite“ zu verstehen sowie Dienstleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Kunden wie Texting, Beratung und Ausführung von Medien.
Das zeitliche Budget und die Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot. Betreuungsleistungen, welche über das Zeitkontingent hinausgehen, werden gesondert vergütet. Zeiten, welche nicht in Anspruch genommen werden, sind nicht auf den Folgemonat übertragbar.
4.) Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Solche nachträglichen Änderungen werden nur wirksam, wenn diese durch die Agentur bestätigt werden. Diese Bestätigung kann mündlich, schriftlich, in Textform oder konkludent durch Erbringung einer entsprechenden Ausführungshandlung erfolgen.
3. Vertragsschluss
Unsere Angebotsvorschläge sind stets freibleibend. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er das unterschriebene Angebotsbestätigungsschreiben an die Agentur zurücksendet oder mündlich zusagt. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Kundenauftrages durch die Agentur zustande. Die Annahme kann mündlich, schriftlich, in Textform oder konkludent durch Erbringung einer Ausführungshandlung erfolgen.
4. Zahlungsmodalitäten
1.) Die Abrechnung der Hosting-Leistung erfolgt zum Festpreis. Dieser ist jährlich im Voraus zu entrichten.
2.) Die Betreuungsleistung für die Internetseite des Kunden werden jeweils im Voraus für einen Monat abgerechnet. Diese Rechnung ist sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Leistungen, welche über die Betreuungsleistung hinausgehen, werden in einer gesonderten Rechnung ausgestellt.
3.) Die Preise in den Angebotsvorschlägen sind netto zzgl. Umsatzsteuer zu verstehen.
4.) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind.
5. Preisanpassungsklausel
1.) Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangte Entgelt erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
2.) Die Preise verstehen sich zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.
6. Verjährung, Gewährleistungsrechte, Mängel
1.) Das Hosting geschieht auf Servern Dritter Betreiber. Auf diesen Servern mietet die Agentur Speicherplatz an. Betrieb und Wartung der Server obliegt ausschließlich den Betreibern. Die Agentur übernimmt insofern keine Gewährleistung. Auch für die Durchführung bzw. Funktionsfähigkeit von Backups dieser Server übernimmt die Agentur keine Gewähr.
2.) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Pflichtverletzungen durch von der Agentur beauftragten Dritten bzw. durch Vertragspartner entstehen. Für Schäden, welche durch Änderungen im Kundencenter durch den Kunden entstehen übernimmt die Agentur ebenfalls keine Haftung.
3.) Im Bereich der Betreuung von Internetseiten des Kunden übernimmt die Agentur ebenfalls keine Haftung für solche Schäden, die aufgrund von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Angaben, Unterlagen, Muster, etc. entstehen. Sämtliches von der Agentur vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material wird von der Agentur weder rechtlich noch in sonstiger Hinsicht geprüft. Insbesondere erklärt der Kunde, dass er Inhaber der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber und/oder Markenrechte ist, oder sich, falls er nicht selber Inhaber dieser Rechte ist, eine entsprechende Erlaubnis für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen, Markennamen, Logo´s, etc. hat erteilen lassen. Sollte solches überlassene Material gegen Urheber und/oder Markenrechte verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.
4.) Die Haftung von der Agentur für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Agentur für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet die Agentur aber nur für den typischer Weise entstehenden Schaden.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
1.) Soweit nichts Abweichendes vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit bei der Hosting-Leistung ein Jahr. Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine der Vertragsparteien den Vertrag kündigt. Bei der Betreuungsleistung für Internetseiten ergeben sich die Vertragslaufzeiten aus dem Angebot. Die stillschweigende Verlängerung, sofern nicht gekündigt wird, ergibt sich hier ebenfalls aus dem Angebot.
2.) Die Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3.) Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
8. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1.) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Agentur.
2.) Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
3.) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 04.07.2022